eDie Feuerwehr Reutlingen ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für feuerwehr.reutlingen.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Punkte nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Barrieren sind aktuell auf feuerwehr.reutlingen.de noch vorhanden.
Gliederung der Inhalte
Absätze werden nicht anhand von p-Tags gegliedert. Die Lesbarkeit durch Screenreader ist so zwar möglich, allerdings nicht optimal für den Lesefluss. Das verwendete CMS-System ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei einem Update soll die Funktinalität künftig ergänzt werden.
(gemäß Prüfschritt 1.3.1d Inhalte gegliedert der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Hilfe bei Fehlern
Bei Formularen werden keine Korrekturvorschläge angezeigt. Das Formular-Modul des verwendeten CMS-Systems ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.
(gemäß Prüfschritt 3.3.3a Hilfe bei Fehlern der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Linkbeschreibung und Bildbeschreibung ist gleich
Bei der Newsübersicht werden die gleichen Beschreibungen für das Bild, als auch für den Link verwendet. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig verbessert werden.
(gemäß Prüfschritt 4.1 Anforderung 9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Kategorieauswahl der Suche
Die Formularfelder der erweiterten Suche haben keine programmatisch erkennbare Beschriftung (sogenannte Label). Blinde Nutzer können den Zweck der Eingabefelder deshalb unmittelbar nicht wahrnehmen und müssen sich diese Informationen erst aus dem Kontext erarbeiten.
(gemäß Prüfschritt 4.2 Anforderung 9.1.3.1 Info und Beziehungen der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Nicht ausreichender Kontrast
Die angezeigten Fehlermeldungen in den Formularen auf dieser Webseite haben keinen ausreichenden Kontrast.
(gemäß Prüfschritt 4.3 Anforderung 9.1.4.3 Kontrast Minimum der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Wetterwarnung auf der Startseite
Das Overlay der Wetterwarnung kann ohne Maus nicht bedient werden. Bei der Tastaturbedienung gibt es keine Möglichkeit die weiteren Daten auszuklappen.
Leichte Sprache und Videos in Gebärdensprache
Auf das Video "Inhalte Navigation / Funktionsweise" wird nach Rücksprache mit dem Gehörlosenverein verzichtet. Die Webseite feuerwehr.reutlingen.de wird ständig weiterentwickelt und bestehende Mängel schrittweise behoben. Die kontinuierliche Anpassung der Inhalte in Leichter Sprache und insbesondere des Videos in Gebärdensprache stehen in einem unverhältnismäßig hohen Aufwand gegenüber dem Nutzen.
PDF-Dateien
Die PDF-Dateien auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
Bildergalerien
Bei den Bildergalerien auf der Webseite werden nicht durchgängig Alternativtexte für die Bilder angeboten. Insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien wird aus Ressourcengründen auf die Hinterlegung der Alternativtexte verzichtet.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25. Juni 2022 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt. Folgende Seiten wurden bei der Selbstbewertung exemplarisch geprüft:
- Startseite
- Einsätze
- Freiwillige Feuerwehr
- Altenburg
- Fahrzeuge
- Kinder- und Jugendfeuerwehr
- Jugendgruppe Betzingen
- Berufsfeuerwehr
- Historische Fahrzeuge
- Kontakt inkl. Kontaktformular
Die Erklärung wurde zuletzt am 27.01.2021 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie sind auf feuerwehr.reutlingen.de auf Inhalte gestoßen:
- die schwer zugänglich sind
- die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
- oder die inhaltlich unklar sind
Bitte nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf.
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass dieser Internetauftritt den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an thomas.muessle@reutlingen.de wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Feuerwehr Reutlingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.