Jede Gemeinde hat nach dem Feuerwehrgesetz des Landes Baden-Württemberg eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern muss eine Abteilung der Berufsfeuerwehr eingerichtet werden. Das Innenministerium kann bis 150.000 Einwohner Ausnahmen zulassen.
In Reutlingen gibt es seit 1847 eine Freiwillige Feuerwehr. Mit der Gemeindereform zu Beginn der 70er-Jahre sind 12 weitere Freiw. Feuerwehren aus den eingemeindeten Orten in die Feuerwehr Reutlingen eingegliedert worden. Seit 2004 wird die Freiw. Feuerwehr in Reutlingen durch eine Abteilung Berufsfeuerwehr verstärkt.
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Der Feuerwehr Reutlingen steht eine neue, funktionsgerechte Feuerwache für die Sicherstellung aller Aufgaben des Brand- und Gefahrenschutzes zur Verfügung.
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Der Leitstellendienst in der Integrierten Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst wird von der Berufsfeuerwehr Reutlingen und vom DRK-Kreisverband Reutlingen gemeinsam geleistet.
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