Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
Die Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz ist Teil des vorbeugenden Sicherheitsgedanken, insbesondere bezogen auf die Gebäude im Stadtgebiet Reutlingen. Ziel ist es einen verheerenden Stadtbrand, wie der von 1726, zu verhindern und wirksame Löscharbeiten an den Gebäuden im Stadtgebiet Reutlingen zu gewähren. Insbesondere bei Neu- oder Umbauten wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens bei nicht eindeutigen und schwierigen Bauvorhaben die Einschätzung der Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz abgefragt.