37-40 Vorbeugender Brandschutz
Die Abteilung Vorbeugender Brandschutz hat die Aufgabe im baurechtlichen Verfahren, Bauanträge auf die Belange der Feuerwehr zu prüfen. Die Beratung von Architekten, Bauherren und Fachplanern in Brandschutzfragen sowie die feuerwehrtechnische Abnahme von Brandmeldeanlagen gehören ebenfalls zum Aufgabengebiet, wie die Brandverhütung und die Veranstaltungssicherheit zur vorbeugenden Abwehr von Gefahren.
Die Abteilung Vorbeugender Brandschutz hat die Aufgabe im baurechtlichen Verfahren, Bauanträge auf die Belange der Feuerwehr zu prüfen. Die Beratung von Architekten, Bauherren und Fachplanern in Brandschutzfragen sowie die feuerwehrtechnische Abnahme von Brandmeldeanlagen gehören ebenfalls zum Aufgabengebiet, wie die Brandverhütung und die Veranstaltungssicherheit zur vorbeugenden Abwehr von Gefahren.