Das Eintrittsalter für die aktive Wehr liegt bei 17 Jahren. In der Jugendfeuerwehr kann man bereits ab 10 Jahren Mitglied werden. Der aktive Feuerwehrdienst endet mit Erreichen des 65. Lebensjahres. Am Einsatzdienst dürfen nur volljährige Feuerwehrangehörige teilnehmen.
Nein, aber wohnhaft oder berufstätig im Gebiet der Stadt Reutlingen.
Ja, und wir würden uns freuen weitere Frauen begrüßen zu können.
Benötigt werden ein Führungszeugnis, eine arbeitsmedizinische Untersuchung (G26.3) und ein positives Votum des Abteilungsausschusses.
Nein. Alle notwendigen Kenntnisse werden während der Ausbildung in der Feuerwehr vermittelt.
Neben dem wöchentlichen Übungsdienst absolvieren angehende Feuerwehrleute eine dreiteilige Ausbildung: die Grundausbildung (Teil I), die Truppmannausbildung (Teil II) und den abschließenden Truppführerlehrgang. Während dieser Zeit werden in Reutlingen auch die Lehrgänge Motorkettensäge, Sprechfunk und Atemschutzgeräteträger besucht
Die Grundausbildung hat einen Umfang von 120 Stunden und findet auf der Feuerwache Reutlingen statt.
Nach dem erfolgreich absolvierten Truppführerlehrgang kann man technische Lehrgänge (z.B. zum Maschinisten) und/oder Führungslehrgänge (z.B. zum Gruppenführer) besuchen. Weiterhin besteht die Möglichkeit sich in Sondereinheiten (z.B. Gefahrstoffeinheit) zu engagieren.
Jeder Feuerwehrangehörige erhält einen Funkmeldeempfänger, den er zur Alarmierung bei sich trägt.
Keine. Die Kosten für Schutzausrüstung, Dienstuniform und Ausbildung übernimmt die Feuerwehr Reutlingen. Für Einsatz- und Arbeitszeiten im Feuerwehrdienst wird eine Entschädigung gezahlt.
Ja, jeder Feuerwehrangehörige ist kostenfrei über die Unfallkasse versichert.