Brandmeldeanlagen, Aufbau und Betrieb
Die Übertragung von Brandmeldungen aus Brandmeldeanlagen zur Alarmierungsstelle der Feuerwehr Reutlingen ist zulässig, wenn diese Anlagen im Einvernehmen mit der Feuerwehr Reutlingen (Brandschutzdienststelle) unter Beachtung der Norm DIN 14675 (Brandmeldeanlagen - Aufbau und Betrieb) errichtet und betrieben werden. Die an Aufbau und Betrieb einer BMA zu stellenden Mindestanforderungen müssen durch Absprachen zwischen dem Auftraggeber und den zuständigen Stellen eindeutig geklärt und festgelegt werden, z. B. Bauaufsichtsbehörde (bauordnungsrechtliche Auflagen), Brandschutzdienststelle (feuerwehrspezifische Bestimmungen), Versicherer (feuerversicherungstechnische Klauseln). Hierzu sind, soweit erforderlich, festzulegen:
Die Übertragung von Brandmeldungen aus Brandmeldeanlagen zur Alarmierungsstelle der Feuerwehr Reutlingen ist zulässig, wenn diese Anlagen im Einvernehmen mit der Feuerwehr Reutlingen (Brandschutzdienststelle) unter Beachtung der Norm DIN 14675 (Brandmeldeanlagen - Aufbau und Betrieb) errichtet und betrieben werden. Die an Aufbau und Betrieb einer BMA zu stellenden Mindestanforderungen müssen durch Absprachen zwischen dem Auftraggeber und den zuständigen Stellen eindeutig geklärt und festgelegt werden, z. B. Bauaufsichtsbehörde (bauordnungsrechtliche Auflagen), Brandschutzdienststelle (feuerwehrspezifische Bestimmungen), Versicherer (feuerversicherungstechnische Klauseln). Hierzu sind, soweit erforderlich, festzulegen:
- Sicherungsbereiche und Überwachungsumfang;
- Alarmierungsbereiche: Angaben über Art und Umfang der Alarmierung;
- Brandmelderzentralen: Leistungsmerkmale, Standort, Anordnung, Zugänglichkeit;
- Steuerungen von Feuerschutzabschlüssen, Löschanlagen, Betriebseinrichtungen;
- Alarmorganisation des Betreibers, Brandschutzbeauftragte, eingewiesene und/oder sachkundige Personen;
- hilfeleistende Kräfte des Betreibers, Alarmpläne, Vorgaben der Brandschutzdienststelle zu Aufbau und Inhalt der Feuerwehr-Laufkarten;
- Alarmierung der Feuerwehr;
- Feuerwehrpläne, Anfahrtsmöglichkeit von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, Lage des Feuerwehrhauptzugangs und der sonstigen Feuerwehrzugänge;
- Gebäude-/Raumnutzung sowie Angaben über auftretende Täuschungsgrößen wie Staub, Wärme, Strahlung usw.;
- Standort, Anordnung, Zugänglichkeit der Erstinformationsstelle